Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1.  Der vereinbarte Mietpreis gilt – sofern nicht anders vereinbart – für 24h.  

 

2. Mit Entgegennahme gelten die Mietgeräte als Mängelfrei übergeben, falls nicht binnen 4h  Mängelrügen geltend gemacht werden. Fallen während einer Veranstaltung Geräte oder Anlagen durch technischen Defekt aus, so ist die Fa. D-light Veranstaltungstechnik verpflichtet, alles Zumutbare zu unternehmen, um die defekten Geräte auszutauschen oder instand zu setzen. Die Fa. D-light Veranstaltungstechnik haftet nicht für entstandene Schäden, es sei denn, es liegt eine vorsätzliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzung vor.   

 

3. Ein nachträgliches Anzeigen der Nichtfunktion berechtigt nicht zur Rückforderung einer schon gezahlten Mietgebühr oder zur Kürzung eines noch fälligen Zahlungsbetrags.  Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung für finanzielle Schäden, die durch den Ausfall des gemieteten Materials entstehen. Auch Kosten, die durch nicht abgesprochene Ersatzlieferungen durch Dritte entstehen, werden durch den Vermieter nicht getragen!   

 

4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, gegen Beschädigung oder Diebstahl der Geräte eine ausreichende Versicherung abzuschließen.    

 

5. Der Veranstalter haftet für die während der Veranstaltung entstandenen Schäden an der Mietsache und Personal, welche durch Dritte, höhere Gewalt oder Diebstahl entstehen.  

 

6. Der Mieter hat die Beweislast dafür zu tragen, dass er alles Erdenkliche und Zumutbare getan hat, um Verlust und Beschädigung zu Verhindern. Bei verspäteter oder sonstiger vertragsbrüchiger Rückgabe hat der Mieter ungeachtet seiner fortdauernden Mietzahlungspflicht für alle Schäden einzustehen, die der Fa.  D-light Veranstaltungstechnik dadurch  entstanden sind.  

 

7. Werden die Geräte nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben, so ist die Fa.  D-light Veranstaltungstechnik berechtigt, die Reinigungs- bzw. Wartungsgebühr zu erheben.   

 

8. Bei Bedienungspersonal übernehmen wir für dessen Einsatzfähigkeit keinerlei Gewährleistung, falls Mitarbeiter durch Krankheit, Unglück oder ähnlich unverschuldetem  Ereignisse an der Dienstausübung gehindert sind. 

 

9. Im Falle der Vertragskündigung durch den Veranstalter wegen Ausfall der Veranstaltung, wird folgende Ausfallentschädigung vereinbart. Der Rücktritt vom Mietvertrag ist bis zu 30 Tagen vor der Veranstaltung kostenfrei schriftlich möglich. Innerhalb 30 Tage gelten folgende Stornierungsgebühren:

 

14 – 30 Tage vor der Veranstaltung –   50 % des vereinbarten Auftragswertes

  3 – 7   Tage vor der Veranstaltung –   80 % des vereinbarten Auftragswertes

  0 – 3   Tage vor der Veranstaltung – 100 % des vereinbarten Auftragswertes

 

 

10. Für jegliche Schäden, die durch mangelhaften Strom oder Stromschwankungen (oder gestelltes Material) entstehen, hat der Veranstalter in vollem Umfang zu haften. Die gegenteilige Beweisführung ist vom Veranstalter durchzuführen.   

 

11. Der Mieter verpflichtet sich, über den beabsichtigten Verwendungszweck genauestes und wahrheitsgemäß Auskunft zu geben, die Mietgeräte vor jeglichen Zugriffen Dritter zu schützen und die Fa. D-light Veranstaltungstechnik sofort telefonisch und schriftlich zu unterrichten, falls etwa Dritte Zugriff nehmen sollten. Der Mieter haftet für alle Schäden, die der Fa. D-light Veranstaltungstechnik durch Ausfall der Geräte entsteht.  

 

12. Für Anmeldung und Bezahlung der GEMA Gebühren hat ausschließlich der Veranstalter Sorge zu tragen.  

 

 

13. Die Zahlung der Rechnung erfolgt netto Kasse ohne Abzug, sofern keine andere Zahlung vereinbart wurde.